Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB – Akafina AG
Für die Teilnahme am Ausbildungsprogramm der Akafina
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Auftragsbeziehung zwischen der Akafina AG und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Ausbildungsprogramm der Akafina. «Teilnehmer» bezeichnet sowohl die weibliche wie die männliche Form.
1. Studiengangs- und Prüfungsvoraussetzungen
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er die Voraussetzungen für die Teilnahme an der gewählten Ausbildung erfüllt. Er ist auch selbst verantwortlich für die Prüfungsanmeldung sowie dafür, dass er alle Zulassungsbedingungen für die internen und externen Abschlussprüfungen erfüllt.
2. Anmeldung und Zahlung der Ausbildungsgebühr
Die Anmeldung zur Ausbildung ist für den Teilnehmer verbindlich. Sie ist für die Akafina AG verbindlich mit Zahlung der Ausbildungsgebühr, bzw.bei Ratenzahlung mit Zahlung der ersten Rate.
Die Ausbildungsgebühr ist bis spätestens 14 Tage vor Ausbildungsbeginn zu zahlen, bei Ratenzahlung bis zum angegebenen Zahlungstermin. Bei Anmeldung weniger als 14 Tage vor Ausbildungsbeginn ist die Ausbildungsgebühr innerhalb von 3 Tagen nach Anmeldung zu bezahlen.
3. Ausbildungsinhalte und Ausbildungsorganisation
Die Akafina AG hat das Recht, im Rahmen der Ausbildungsziele Inhalte und Organisation nach eigenem Ermessen den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Insbesondere entscheidet die Akafina AG nach eigenem Ermessen über Wechsel im Lehrkörper sowie über den Lektionenplan, ferner über den Ort der Durchführung.
4. Verantwortung und Haftung der Akafina AG
Die Akafina AG ist bemüht, ihre Ausbildungen nach neusten fachlichen und methodischen Erkenntnissen zu gestalten und durchzuführen und ihren Teilnehmern eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu bieten. Sie übernimmt jedoch keine Gewähr oder Haftung für einen bestimmten Lern- oder Prüfungserfolg. Insbesondere ist ihre Haftung auf Grobfahrlässigkeit und böswillige Absicht (OR 100) beschränkt und schliesst die Haftung für Hilfspersonen, wie z. B. Lehrbeauftragte aus (OR 101).
5. Annullierung durch den Teilnehmer
Bei Abmeldung mittels eingeschriebenem Brief, eintreffend bei Akafina AG bis spätestens 14 Tage vor Ausbildungsbeginn, beträgt die Rücktrittsgebühr 10% der gesamten Ausbildungsgebühr, bis 3 Tage vor Ausbildungsbeginn 20%. Danach ist die volle Ausbildungsgebühr geschuldet und zahlbar. Die Rücktrittsgebühr, bzw. die volle Ausbildungsgebühr ist auch geschuldet, wenn der Teilnehmer noch keine Zahlungen geleistet hat und auch bei Ratenzahlung.
Ausbildungsgebühren werden bei Ausbildungsabbruch nicht zurückerstattet. In Härtefällen kann die Akafina AG auf schriftliches, begründetes Gesuch des Teilnehmers hin eine vollständige oder teilweise Rückerstattung gewähren, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
6. Annullierung durch Akafina AG
Die Akafina AG hat das Recht, eine Ausbildung vor deren Beginn ohne Angabe von Gründen zu annullieren. In diesem Fall erhält der Teilnehmer bereits bezahlte Ausbildungsgebühren ohne Abzug zurück. Zu weitergehenden Ersatzleistungen ist die Akafina nicht verpflichtet.
7. Schlussbestimmungen
Die Akafina AG kann die «Allg. Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Ausbildungsprogramm der Akafina AG» jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Teilnehmer abändern oder ergänzen. Abänderungen oder Ergänzungen gelten als vom Teilnehmer genehmigt, sofern dieser nicht innert 14 Tagen nach Mitteilung durch die Akafina AG schriftlich widerspricht.
Es gilt Schweizer Auftragsrecht. Gerichtsstand ist Luzern.
© Akafina AG – Diese AGB gelten ab 01.08.22
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